Dr. Lusuardi AG
Patentanwaltsbüro

Erforderliche Angaben und Unterlagen zum Einreichen von

Patenten

Eine Schweizer, Europäische und/oder Internationale Patentanmeldung kann eingereicht werden, wenn folgende Angaben und Unterlagen vorliegen:

  1. Eine Beschreibung der Erfindung und Patentansprüche in deutscher, englischer französischer oder italienischer Sprache (und falls notwendig Zeichnungen), mit Schreibmaschine geschrieben oder in gedruckter Form. Diese Anmeldeunterlagen können durch uns aufgrund einer Präsentation der Erfindung innerhalb einer Besprechung oder anhand von Skizzen oder Notizen erstellt werden.

  2. Vollständiger Name, Adresse und Nationalität des Erfinders oder der Erfinder

  3. Name, Adresse und Nationalität des Anmelders; oder falls der Anmelder eine juristische Person ist, deren amtliche Bezeichnung und die Anschrift des Firmenhauptsitzes

  4. Falls die Priorität einer früheren Patentanmeldung beansprucht werden soll, sind die Anmelde- oder Publikationsnummer, der Tag dieser Anmeldung und der Staat in dem oder für den sie eingereicht worden ist und ein zertifiziertes Prioritätsdokument erforderlich

  5. Vom Anmelder oder einer unterschriftsberechtigten Person der Anmelderfirma unterzeichnete Vollmacht (keine notarielle Beglaubigung oder Legalisierung erforderlich)